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Auch die Brandschutztür muss gewartet und instandgesetzt werden

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Hilfe, es brennt! In genau diesem Fall sind alle Menschen und Tiere aus einem Gebäude oder ähnlichem Bauwerk schnellstmöglich zu evakuieren. Alle für den Brandschutz eingerichteten vorbeugenden Maßnahmen müssen nun beweisen, dass sie einwandfrei funktionieren, um Menschen und Tiere überhaupt retten zu können. Ein wichtiger Baustein für den Brandschutz ist die Brandschutztür. Aufgrund ihrer speziellen Bauweise verhindert sie im Brandfall das Ausbreiten von Feuer und Rauch und dient so für das Menschen- und Tierleben als Schleuse von Gebäudeteil zu Gebäudeteil bis hin zum Ausgang. Damit diese Rettungsfunktion im Ernstfall garantiert ist, muss die Brandschutztür in regelmäßigen Abständen gewartet werden und ggf. ist auch eine Instandsetzung notwendig. Dies gilt es dabei zu beachten.

Was ist Wartung und Instandsetzung

Die Wartung ist der „prüfende Blick“. Sie beginnt beim Ölen der Türscharniere oder Abfegen von Staub und endet bei der Prüfung durch eine fachkundige Person. Bei der Prüfung wird untersucht, ob alle Baugruppen und Bauteile der Tür in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und funktionieren. Dabei arbeitet der Prüfer in der Regel eine Checkliste ab. Die Prüfung sollte in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden. Die Einzelheiten zur Dauer der Prüfintervalle können der technischen Beschreibung des Herstellers entnommen werden. Das Ergebnis der Prüfung können eine Mängelliste oder die Bestätigung sein, dass die Tür einwandfrei funktioniert.
Die Instandsetzung ist der Austausch von Bauteilen und Baugruppen der Tür. Die Instandsetzung ist regelmäßig das Abarbeiten der Mängelliste. Sie folgt demgemäß der Wartung. Aber auch im Bedarfsfall wie plötzlicher Defekt kann eine Instandsetzung von einzelnen Bauteilen und Baugruppen notwendig sein.

Diese Baugruppen und Bauteile sind zu warten

Grundsätzlich reduziert sich die regelmäßige Wartung der Tür auf deren bewegliche Baugruppen und Bauteile sowie auf die Dichtigkeit gegenüber Feuer und Rauch. Bewegliche Baugruppen und Bauteile sind der Türschließer, der Antrieb der Tür und die Feststellanlage. Im Einzelnen werden beim Türschließer der ordnungsgemäßen Schließvorgang und die Schließfolgeregelung untersucht. Der Schließvorgang ist dann ordnungsgemäß, sofern die Schließkrafteinstellung und der Schließverlauf mit seiner Verzögerung, dem Endschlag, der Öffnungsdämpfung und der Schließzeit dem jeweiligen Brandschutzbedarf des Gebäudes entsprechen. Bei der Schließfolgeregelung wird untersucht, ob in richtiger Reihenfolge beide Türflügel automatisch geschlossen werden und die Tür gegen das mechanische „Offenhalten gesichert ist. Bei der Wartung des Antriebs ist zu prüfen, ob durch einen unsachgemäßen Betrieb ggf. die Antriebsachse beschädigt ist. Die Wartung der Feststellanlage ist die bloße Überprüfung ihrer Funktion. Diese Überprüfung umfasst die Handauslösung sowie die automatische Auslösung mittels Brandmelder.

Fazit

Die Brandschutztür ist ein wichtiger Baustein des vorbeugenden Brandschutzes. Es muss daher gewährleistet sein, dass diese einwandfrei funktioniert. Dies erfordert die Wartung bzw. Instandsetzung in regelmäßigen Zeitintervallen.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Brandschutz- und Sicherheitstechnik Frank Prüssmann GmbH, nachgelesen werden.

 


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